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Jeder kennt diese Situation: Das Krankheit ist bereits lange überstanden, die Medikamente wurden wieder nicht aufgebraucht und erstmal im Schrank der Hausapotheke verstaut. Nach längerer Zeit macht man diesen Schrank wieder auf und siehe da: alte Augentropfen, abgelaufene Tabletten und Pillen und der Hustensaft von der Erkältung im letzten Herbst. Wie entsorge ich nun die Medikamente richtig? einfach im Hausmüll entsorgen? Oder doch lieber mit viel Wasser in die Toilette? Im Folgenden lesen Sie, wie es richtig gemacht wird:
Kleine Inhaltsangabe
Muss ich abgelaufene Medikamente zwingend entsorgen?
Wie entsorge ich feste und flüssige Medikamente richtig?
Ob flüssig (Tropfen, Säfte) oder fest (Tabletten, Kapseln oder Zäpfchen): Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erlaubt nach dem Beschluss vom 1. Juni 2005 die Entsorgung von Medikamenten über den hauseigenen Restmüll. In Deutschland wird dieser Müll in speziellen Anlagen verbrannt oder mechanisch biologisch vorbehandelt und deponiert. Die Inhaltsstoffe der Medikamente werden auf diese Weise ausreichend zerstört oder inaktiviert. Laut BMG werden damit die Reste von Medikamenten entsorgt, ohne Mensch, Tier oder Umwelt zu gefährden. Insbesondere wird die Empfindliche Sauberkeit unseres Grundwassers nicht gestört, denn auch moderne Kläranlagen sind nur begrenzt fähig, diese wieder sauber zu entfernen.Zweifel bei der Entsorgung: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker
Apotheke oder Sammelstelle
Wem es nicht zu umständlich ist, der kann probieren zu entsorgende Arzneimittel (kostenlos) in der Apotheke des Vertrauens abzugeben. Am Besten dort bei der nächsten Gelegenheit einmal fragen, ob sie diesen Rücknahmeservice anbieten. Apotheken sind zur Annahme zwar nicht gesetzlich verpflichtet, bieten allerdings diesen Service oft gerne an. In vor allem ländlichen Gegenden werden Arzneimittel noch bei eigenen Sammelstellen abgegeben. In beiden Fällen der Entsorgung landen die alten Medikamente in der Verbrennung.Ausnahmen
Ausnahmen bilden besonders gekennzeichnete Medikamente. Beispiel dafür sind hochwirksame Medikamente, wie Zytostatika. Diese werden gesondert über Gefahrgutbehälter entsorgt. Sie befinden sich an sogenannten Schadstoff-Sammelstellen und können alternativ auch über den Arzt und die Apotheke des Vertrauens entsorgt werden Die Kennzeichnung sind wie üblich folgendermaßen aus:
Gefahrenkennzeichnungen
Ein weiterer Sonderfall bilden Betäubungsmittel (BtMs). Im Zweifelsfall können diese ebenfalls zur Entsorgung in der Apotheke abgegeben werden.